Ansprechpersonen des FV Ottersdorf
Betroffene Kinder und Jugendliche können ebenso wie Beobachter jederzeit auf den Schutzbeauftragten als vertrauensvolle/n Ansprechpartner/in für einen Erstkontakt zugehen. Gemeinsam wird das weitere Vorgehen besprochen und Kontakt zu professionellen Beratungsstellen hergestellt. Auch der weitere Prozess innerhalb des FV Ottersdorf wird eng begleitet.
Der/die Schutzbeauftragte sorgt gemeinsam mit dem Verein für Sensibilisierung und Aufklärung der Haupt- und Ehrenamtlichen um notwendige Aufklärung zu betreiben und Unsicherheiten auszuräumen.
Eva Hetmainczyk
Kontakt
FV Ottersdorf e. V. 1935
Hanfstraße 3
76437 Rastatt
Web: www.fvottersdorf.de
E-Mail: fvo-1935schutzschild@web.de
Alwin Wallner-Halit
Stellungnahme der Vorstandschaft zur Prävention und Umgang mit sexualisierter Gewalt
Die Vorstandschaft des FV Ottersdorf bezieht klar und unmissverständlich Stellung: Sexualisierte Gewalt hat in unserer Gemeinschaft keinen Platz und wird unter keinen Umständen geduldet.
Als Verein, der sich für die Förderung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen einsetzt, sind wir uns unserer großen Verantwortung bewusst. Es ist unsere Pflicht und unser erklärtes Ziel, dass unsere Kinder und Jugendlichen in einer sicheren und geschützten Umgebung aufwachsen und sich entfalten können.
Wir möchten uns hier klar und deutlich von jeglicher Form von Gewalt – insbesondere sexualisierter Gewalt, sowie Formen der Diskriminierung distanzieren. Dies bedeutet nicht nur, dass wir diese ablehnen, sondern auch, dass wir präventiv handeln, hinsehen und uns für den Schutz der uns anvertrauten Kinder einsetzen.
Unsere Maßnahmen:
1. Prävention und Schulung: Wir legen großen Wert auf die regelmäßige Schulung unserer Trainer, Betreuer zum Thema Prävention sexueller Gewalt.
2. Ehrenkodex: Jeder Mitarbeiter der in unserem Verein arbeitet verpflichtet sich zur Einhaltung unseres Ehrenkodexes, der den respektvollen und grenzachtenden Umgang miteinander sicherstellt. Diese gemeinsame Unterzeichnung dient als öffentlichkeitswirksame Maßnahme und als Zeichen an die Mitglieder, dass allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Wohl der Sport treibenden Kinder und Jugendlichen am Herzen liegt.
Die Trainer und Betreuer die aktiv mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
3. Anlaufstellen: Uns ist wichtig, dass Betroffene wissen, an wen sie sich vertrauensvoll wenden können. Daher haben wir klare Anlaufstellen und Vertrauenspersonen im Verein geschaffen.
4. Transparente Kommunikation: Wir fördern eine offene Kultur des Dialogs und des Hinschauens, in der sowohl Kinder als auch Eltern ihre Sorgen und Wahrnehmungen frei äußern können.
Als Vorstandschaft betonen wir: Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht für uns immer an erster Stelle.
Es ist uns wichtig, dass alle Beteiligten im Verein wissen, dass wir jegliche Hinweise ernst nehmen, sorgfältig prüfen und konsequent handeln. Die Sicherheit und Unversehrtheit der Kinder ist unser oberstes Anliegen.
Wir appellieren an alle Mitglieder, Eltern und Unterstützer: Helfen Sie uns, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich jedes Kind sicher, respektiert und geschützt fühlen kann. Gemeinsam übernehmen wir Verantwortung.
Die Vorstandschaft
Ehrenkodex zum Kinder- und Jugendschutz
beim FV Ottersdorf e.V.
- Ich gebe dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen Zielen.
- Ich werde die Eigenart jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dabei helfen, seine Persönlichkeitsentwicklung zu fördern.
- Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderer Menschen gegenüber anhalten.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und Kinder und Jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
- Ich werde das Recht der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch, sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
- Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair-Play handeln.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
(Selbstverpflichtungs-)Erklärung zum Kinder- und Jugendschutzkonzept sowie Verhaltensregelungen für Trainierende und Betreuende des F.V. Ottersdorf
- Ich verpflichte mich, alles zu tun, um mir anvertraute Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt in unserem Verein zu schützen.
- Ich verzichte auf gewalttätige, diskriminierende sowie sexualisierte Äußerungen in meiner Umgangssprache und beziehe aktiv Stellung gegenüber solchen Verhaltensweisen.
- Ich bin mir meiner Vertrauens- und Autoritätsrolle bewusst und nutze keine Abhängigkeiten aus. Mein Umgang mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist geprägt von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen.
- Ich respektiere die individuellen Grenzen und Intimsphäre des Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Pädagogisch sinnvoller Körperkontakt (Trösten, Mut machen o. ä.) biete ich in entsprechenden Situationen an; das Kind oder der Jugendliche und junge Erwachsene entscheidet dabei frei, ob es/er/sie einen solchen Körperkontakt benötigt oder annehmen möchte.
- Hilfestellungen, in Form von Körperkontakt, beschränke ich auf die notwendige Dauer sowie den erforderlichen Zweck. Nach Möglichkeit erkläre ich vorab die Art und Weise der Hilfestellung. Ich akzeptiere, wenn meine Hilfestellung abgelehnt wird und ermesse, ob das Kind / der Jugendliche die Übung ggf. aussetzen muss, um seine eigene Sicherheit gewährleisten zu können.
- Im Verletzungsfall eines Kindes / Jugendlichen beschränke ich den Körperkontakt auf die erforderliche Dauer und Maßnahme der Versorgung der Verletzung. Ist eine Versorgung in der Kabine notwendig, nehme ich eine weitere Person mit. Im Anschluss informiere ich die Eltern.
- Während des Duschens der Kinder / Jugendlichen betrete ich die Duschen nur, wenn es im Rahmen meiner Aufsichtspflicht erforderlich ist. Als Trainierender oder Betreuender dusche ich nicht zeitgleich und im selben Raum wie die Kinder und Jugendlichen.
- Als Trainierender oder Betreuender kleide ich mich nicht zeitgleich und im selben Raum um wie die Kinder / Jugendlichen. Während des Umkleidens betrete ich die Umkleiden nur, wenn es im Rahmen meiner Aufsichtspflicht erforderlich ist. Vor dem Betreten der Mädchen- oder Jungenumkleide klopfe ich an und bitte die Kinder oder Jugendlichen sich etwas überzuziehen. Wenn möglich erfolgt mein Eintritt mit einer weiteren Peron (Trainierender, Betreuender, o. ä.).
- Ich begleite kein Kind zur Toilette. Jüngere Kinder, die noch Unterstützung beim Toilettengang benötigen, werden von einem Elternteil begleitet. Solange das Kind hierbei Hilfe braucht, muss ein Elternteil während des Trainings / Spielbetriebs anwesend sein.
- Es gibt keine Einzeltrainings.
- Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet. Neben Trainierenden oder Betreuenden können auch Elternteile oder mind. ein weiteres Kind als Begleitperson gezählt werden.
- Bei Übernachtungen versichere ich, dass Kinder / Jugendliche und Trainierende oder Betreuende stets in getrennten Zimmern (Zelte o. ä.) übernachten.
- Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern / Jugendlichen transparent. Alle Absprachen, die ich als Trainierender oder Betreuender mit dem Kind / Jugendlichen treffe, können öffentlich gemacht werden.
- Geplante Freizeitaktivitäten außerhalb des Trainings oder Spielbetriebs werden rechtzeitig an die Eltern mit allen notwendigen Informationen weitergegeben. Die Aufsichtspflicht während solcher Aktivitäten ist durch den Verein geregelt.
- Ich lehne Geschenke einzelner Kinder / Jugendlicher ab, um einem potentiellen Abhängigkeitsverhältnis vorzubeugen.
- Äußerungen eines Kindes / Jugendlichem nehme ich ernst und reagiere ggf. angemessen (Gespräch mit Eltern, Austausch mit Kinder- und Jugendschutzteam, etc.). Notwendige Ausnahmen des hier beschriebenen und akzeptierten Körperkontaktes spreche ich mit dem Kind /Jugendlichen sowie den Eltern ab, bzw. informiere die Eltern unverzüglich über die Vorkommnisse.
- Ich bin mir bewusst, dass jede diskriminierende, gewalttätige oder sexualisierte Handlung an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen strafrechtliche Folgen haben kann.